Die einvernehmliche Scheidung

Beim Großteil der Scheidungen in Österreich handelt es sich um einvernehmliche Scheidungen gemäß § 55a EheG. Dies ist wenig überraschend. Ein einvernehmliches Vorgehen erspart den Ehegatten nämlich einen oftmals langwierigen und konfliktreichen Prozess, der nicht selten mit der Führung gleich mehrerer Gerichtsverfahren verbunden ist.

In diesem Beitrag erläutern wir daher Vorteile, Voraussetzungen und Ablauf einer einer einvernehmlichen Scheidung und geben Ihnen dabei wertvolle Informationen, die Ihnen bei diesem wichtigen Schritt helfen können.

Die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung bringt sowohl auf zwischenmenschlicher als auch auf finanzieller Ebene zahlreiche Vorteile. In der Folge erläutern wir die wichtigsten Punkte:

1. Sie geht schneller und ist kostengünstiger

Im Vergleich zur streitigen Scheidung ist die einvernehmliche Scheidung deutlich schneller abgeschlossen, da kein umfangreiches Beweisverfahren notwendig ist. Außerdem erspart man sich andere, sonst regelmäßig noch im Zusammenhang mit einer Scheidung anfallende Verfahren, die ebenfalls Jahre dauern können. Diese Punkte werden nämlich in einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen geregelt (siehe dazu unten). Als Folge davon entstehen beträchtlich weniger Gerichts- und Anwaltskosten.

2. Sie verursacht normalerweise weniger emotionaler Stress

Wer sich für eine streitige Scheidung entscheidet, muss darauf gefasst sein, seine „dreckige Wäsche vor Gericht zu waschen“. Im Zuge dessen werden oft Geschehnisse aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich der Ehegatten im Detail vor Gericht diskutiert. Ihr Privatleben wird Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens und es besteht die Gefahr, dass man versucht, sie im schlechtest möglichen Licht darzustellen. Die Emotionen kochen hoch und die Gräben zwischen den Ehegatten werden häufig noch tiefer.

All dies erspart man sich bei einer einvernehmlichen Scheidung. Das Gericht wird in der Regel nicht im Detail prüfen, warum Sie sich scheiden lassen möchten. Ihre Privatsphäre bleibt privat und Streit wird vermieden.

3. Sie bietet Gestaltungsfreiheit für eine Gesamtlösung

Der Abschluss einer Vereinbarung über die Scheidungsfolgen ermöglicht es alle mit einer Scheidung regelmäßig in Zusammenhang stehenden Punkte (bspw. Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Vermögens) im Sinne einer Gesamtlösung abzuschließen. Dabei besteht über den Buchstaben des Gesetzes hinausreichender Spielraum. So können Verhandlungslösungen gefunden werden, die durch gerichtliche Entscheidungen nicht möglich wären. 

4. Sie führt in der Regel zu einer besseren Beziehung nach der Scheidung

Eine einvernehmliche Scheidung legt den Grundstein für ein respektvolles Verhältnis nach der Ehe. Sie macht Eskalationen unwahrscheinlich, die sonst noch über Jahre das Verhältnis zueinander beeinflussen können.

Dieser Punkt ist besonders dann wichtig ist, wenn Kinder im Spiel sind. Oft sind diese nämlich die Leidtragenden bei Streitigkeiten zwischen den Eltern, insbesondere wenn sie dabei selbst zum Spielball des Konflikts werden.

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung in Österreich

Damit eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, müssen nachfolgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft seit mindestens sechs Monaten

Die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens sechs Monaten aufgehoben sein. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob die häusliche Gemeinschaft weiterhin besteht. Die Ehegatten können daher noch zusammen unter einem Dach leben. Es geht stattdessen darum, ob die eheliche Gesinnung weggefallen ist.

2. Beide Ehegatten gestehen die Zerrüttung der Ehe zu

Beide Ehegatten müssen zugestehen, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist. Das bedeutet, dass eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft, daher der ehelichen Gesinnung, ausgeschlossen ist. Die Frage, wer Schuld an der Zerrüttung ist, muss nicht geklärt werden.

3. Einigung über die in § 55a Abs 2 EheG genannten Punkte

Damit eine einvernehmliche Scheidung möglich ist, muss eine Vereinbarung über die Scheidungsfolgen hinsichtlich nachfolgender Punkte getroffen werden: 

  • Aufteilung des ehelichen Vermögens 
  • Unterhaltsansprüche nach der Scheidung
  • Obsorge für die gemeinsamen Kinder
  • Kontaktregelungen bezüglich der gemeinsamen Kinder
  • Unterhaltsansprüche der gemeinsamen Kinder


In der Praxis scheitert eine einvernehmliche Scheidung meist an einer Einigung über die oben genannten Punkte. Die Folge davon ist oft, dass über jeden dieser Punkte ein eigenes Gerichtsverfahren geführt werden muss.

4. Einvernehmlicher Antrag

Beide Ehegatten müssen gemeinsam einen Antrag auf einvernehmliche Scheidung bei Gericht stellen.

Der Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung

In den meisten Fällen sieht der Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung wie folgt aus:

1. Beratung und Vorbereitung

Die Ehepartner sollten sich frühzeitig über die im Zusammenhang mit einer einvernehmlichen Scheidung zu regelnden Punkte beraten lassen. So wird ein Ausgangspunkt für die Verhandlung der Vereinbarung über die Scheidungsfolgen geschaffen.

Sowohl für die Beratung als auch Erstellung der Vereinbarung ist anwaltliche Unterstützung empfehlenswert. So kann sichergestellt werden, dass die getroffene Vereinbarung mit dem Gesetz in Einklang zu bringen ist und die Interessen der Ehegatten angemessen berücksichtigt werden

2. Gemeinsamer Scheidungsantrag

Die Ehegatten stellen gemeinsam einen Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht und legen mit diesem die Vereinbarung über die Scheidungsfolgen vor. Dabei kann auch einvernehmlich die Zuständigkeit eines bestimmten Gerichtes vereinbart werden.

3. Gerichtstermin

Das Gericht überprüft das Vorliegen der Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, scheidet das Gericht die Ehegatten.

Die dafür anberaumte Verhandlung dauert in der Regel nur kurze Zeit.

4. Rechtskraft

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird der Beschluss des Gerichtes rechtskräftig und die Ehe ist geschieden. In der Praxis geben die Ehegatten oftmals einen Rechtsmittelverzicht ab. Dadurch wird die Scheidungsbeschluss unmittelbar wirksam.

Fazit: Die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung nutzen

Die einvernehmliche Scheidung ist eine hervorragende Möglichkeit, eine Ehe in Österreich friedlich und effizient zu beenden. Sie bietet nicht nur Zeit- und Kostenersparnis, sondern minimiert auch den emotionalen Stress für beide Ehegatten und ihre Familien. Voraussetzung ist jedoch, dass beide Ehegatten bereit sind, zusammenzuarbeiten und sich über die wesentlichen Punkte der Scheidung zu einigen.

Wenn Sie über eine einvernehmliche Scheidung nachdenken, ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Scheidungsvereinbarung zu erstellen und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten und Ihre Interessen entsprechend berücksichtigt werden.

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